Das Ingenieurbüro Pachmann berät, unterstützt und / oder erstellt Ihre Entwässerungsunterlagen zur Erlangung der Zustimmung gemäß der kommunalen Entwässerungssatzung.
Vor der Herstellung, Änderung oder Stilllegung einer Grundstücks-Entwässerungsanlage ist ein Antrag auf Zustimmung gemäß der jeweiligen Entwässerungssatzung zu stellen. Hierbei spielen das Satzungsrecht und Vorgaben der Kommunen, Topografie und Geologie sowie bauliche Zwangspunkte eine Rolle.
Jährlich werden von mir etwa 125 Entwässerungsanträge sowie 25 Überflutungsnachweise geprüft. Außerdem bin ich für die bauliche Umsetzung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen verantwortlich.
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
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