Entwässerungs antrag
Bei einem Antrag auf Zustimmung nach der kommunalen Entwässerungssatzung können unterschiedliche Faktoren die geplante Grundstücksentwässerungsanlage beeinflussen:
Satzungsrecht und Vorgaben der Kommunen
- • Eigentumsverhältnisse der Hausanschlüsse
- • Anzahl, Durchmesser und Lage der Hausanschlüsse
- • Art des öffentlichen Entwässerungssystems
- • Rückstauebene und Rückstauschutz
- • Vorflutverhältnisse bzw. Vorgaben zur Versickerung
- • maximaler Versiegelungsgrad gemäß Generalentwässerungsplan
- • Einleitbeschränkungen
- • Vorreinigungen und Rückhaltungen
Topografie und Geologie
- • Neigung des natürlichen bzw. geplanten Geländes
- • Hoch- und Tiefpunkte
- • Bodenkennwerte und Versickerungsfähigkeit
Bauliche Zwangspunkte
- • bestehende Gebäude oder Außenanlagen
- • Hindernisse im Untergrund
- • bestehende oder geplante Anschlußpunkte
Überflutungs nachweis
Lokale Starkregenereignisse, die immer häufiger auftreten, sind ein klares Zeichen für den Klimawandel. Durch diese unerwarteten, aber enormen Wassermassen steigt das Risiko von Überflutungen und somit das Schadenspotential in und an Gebäuden, Freianlagen oder der Infrastruktur.
Kompetenz
Ihr erfahrener Partner auf kommunaler Ebene
Jährlich werden von mir etwa 125 Entwässerungsanträge sowie 25 Überflutungsnachweise geprüft. Außerdem bin ich für die bauliche Umsetzung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen verantwortlich.
Entwässerungsanträge / Jahr
Überflutungsnachweise / Jahr
Lars Pachmann
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Ingenieurbüro Pachmann
Am Stadtpark 10
92237 Sulzbach-Rosenberg
Büro 09661 1704746
Mobil 0176 63295390
E-Mail info@ib-pachmann.de
Ihr Fachplaner für die Grundstücksentwässerung
Prüfung, Beratung und Erstellung von Entwässerungsunterlagen:
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