Überflutungs nachweis

Lokale Starkregenereignisse, die immer häufiger auftreten, sind ein klares Zeichen für den Klimawandel. Durch diese unerwarteten, aber enormen Wassermassen steigt das Risiko von Überflutungen und somit das Schadenspotential in und an Gebäuden, Freianlagen oder der Infrastruktur.

Notwendigkeit

Bei einer abflusswirksamen Fläche größer 800 m² ist der Eigentümer bzw. Planer verpflichtet einen Überflutungsnachwies gemäß DIN 1986 Teil 100 zu führen.

 

Aber auch bei Nachverdichtungen, öffentlichen Kanalnetzüberlastungen oder bei einem Versiegelungsgrad über dem Wert des Generalentwässerungsplans, kann die Kommune eine Einleitbeschränkung aussprechen und den Überflutungsnachweis einfordern.

Überflutungs schutz

Sicherheit für den Bauherren

Mit dem Überflutungsnachweis weist der Bauherr nach, wie und wo auf dem eigenen Grundstück die enormen Wassermassen eines extremen (mind. 30-jährlichen) Regenereignisses schadlos zurückgehalten werden. Durch die richtige Planung wird eigenes und fremdes Eigentum vor einer Überflutung geschützt.

 

Sicherheit für die Kommune

Einleitbeschränkungen und Rückhaltungen auf den privaten Grundstücken entlasten bei Extremniederschlägen das öffentliche Kanalsystem.

Haftung

Statistisch gesehen kann ein lokales Starkregenereignis erst in Jahren auftreten und zu Schäden führen, sollte der Überflutungsschutz missachtet oder der Überflutungsnachweis falsch erstellt worden sein. Der Versicherungsträger kann aus diesem Grunde die Schadensregulierung verweigern. Der Eigentümer bzw. der beauftragte Planer ist für die Einhaltung der aktuellen Vorschriften verantwortlich und kann dafür auch nach Jahren noch haftbar gemacht werden.

 

Daher sollte im eigenen Interesse stets ein Überflutungsnachweis erstellt werden, auch wenn die Kommune diesen nicht explizit fordert.

Leistung

  • Klärung der Aufgabenstellung
  • Sichtung der (Entwässerungs-) Unterlagen und Besichtigung der Örtlichkeit
  • Koordinierung mit Planer und ggf. Einholung weiterer relevanter Unterlagen
  • Ermittlung der Gesamttopologie und der Zwangspunkte
  • Ermittlung und Dokumentation der abflusswirksamen Flächen (unter Einbeziehung der Dachflächen inklusive der Notentwässerung sowie der Außenanlagen einschließlich der Notwasserwege)
  • Ermittlung und Dokumentation der maßgeblichen Niederschlagswerte gemäß Kostra-DWD
  • Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986 Teil 100, Dokumentation und Darstellung der Lösung(en) in Form von Retentionsvolumina im Lageplan bzw. Schnitt
  • Zusammenstellung der Ergebnisse

Vergütung

Ein Überflutungsnachweis kann ein zwingend notwendiger Teil eines Entwässerungsantrages sein. Jedoch steht dieser nicht als Grundleistung in der HOAI, sondern ist als eine Besondere Leistung im Leistungsbild Freianlagen zugeordnet. Das heißt, der Überflutungsnachweis muss explizit beauftragt und zusätzlich bezahlt werden.

 

Die Vergütung kann frei vereinbart werden und ist erfahrungsgemäß stark abhängig von den Vorgaben der Kommune, der Komplexität des Projekts, den Parametern aus der Norm und der Beratungsintensität.

 

Lassen Sie sich nach einem Erstinformationsgespräch ein konkretes Angebot machen, das genau auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist.

Entwässerungs antrag

Vor der Herstellung, Änderung oder Stilllegung einer Grundstücks-Entwässerungsanlage ist ein Antrag auf Zustimmung gemäß der jeweiligen Entwässerungssatzung zu stellen. Hierbei spielen das Satzungsrecht und Vorgaben der Kommunen, Topografie und Geologie sowie bauliche Zwangspunkte eine Rolle.

Kompetenz

Ihr erfahrener Partner auf kommunaler Ebene

Jährlich werden von mir etwa 125 Entwässerungsanträge sowie 25 Überflutungsnachweise geprüft. Außerdem bin ich für die bauliche Umsetzung von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen verantwortlich.

Entwässerungsanträge / Jahr

Überflutungsnachweise / Jahr

DWA-geprüfter Fachplaner

Lars Pachmann

Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen

Ingenieurbüro Pachmann

Am Stadtpark 10

92237 Sulzbach-Rosenberg

Büro 09661 1704746

Mobil 0176 63295390

E-Mail info@ib-pachmann.de

Ihr Fachplaner für die Grundstücksentwässerung

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  • Klärung der Aufgabenstellung
  • Sichtung der (Entwässerungs-) Unterlagen und Besichtigung der Örtlichkeit
  • Koordinierung mit Planer und ggf. Einholung weiterer relevanter Unterlagen
  • Ermittlung der Gesamttopologie und der Zwangspunkte
  • Ermittlung und Dokumentation der (unter Einbeziehung der Dachflächen inklusive der Notentwässerung sowie der Außenanlagen einschließlich der Notwasserwege)
  • Ermittlung und Dokumentation der maßgeblichen
  • , Dokumentation und Darstellung der Lösung(en) in Form von Retentionsvolumina im Lageplan bzw. Schnitt
  • Zusammenstellung der Ergebnisse